Die Stasi

§       Stasi ist die Abkürzung für Staatssicherheit, die DDR-Bürger haben das Ministerium für Staatssicherheit so genannt, auch wenn die offizielle Abkürzung MfS war

 

§       Aufgaben der Stasi: -Gefahren für das eigene Land im

                                  Ausland aufspüren (Geheimdienst)

                                 -Kontrolle der eigenen Bürger auf

                                  Gefahren (Geheimpolizei)

 

§       Zur Kontrolle des Volkes,hat die Stasi einen riesigen Verwaltungsapparat (bis zu 91.000 Mitarbeiter)

 

§       Im Visier der Stasi: -Homosexuelle

                               -Bürgerrechtler

                               -Jugendliche

                               -Fußballer/Sportler

                               -Oppositionelle

 

§       Sie bedienten sich einer Reihe von Maßnahmen, wenn sie gegen jemanden vorgingen:

                                                        - heimliche Durchsuchung

                                                      von Wohnungen

-    Abhören von Bad und Schlafzimmer

-    Öffnen der Briefe

-    Abhören der Telefone

 

§       Es gab über jeden Bürger eine Akte, in der alles über ihn dokumentiert war.

§       Man schüchterte die Bürger ein, indem man ihnen drohte, ihnen die Kinder weg zu nehmen oder, dass sie schlechte Berufe bekamen (kein Studium).

§       Die Satsi  konnte die Bürger ohne Weiteres festnehmen und sie bedrohen.

 

Quelle: BStU, djfl, zeitklicks





Menschenrechte in der BRD und der DDR

Punktueller Vergleich

Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist die Verpflichtung aller Bürger. (Artikel 1)

 

Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit es nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen das Gesetz verstößt. (Artikel 2)

 

Vor dem Gesetz sind alle Menschen gleich. ( Artikel 3)

 

Jeder Mensch hat das Recht seine Religion frei auszuüben. (Artikel 4)

 

Jeder Mensch hat das Recht seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern. (Artikel 5)

 

 

 

Ehe und Familie stehen unter besonderem Schutz. (Artikel 6)

 

 

Die Würde des Menschen ist so nicht vertreten.


So nicht niedergeschrieben, Strafverfolgung in der DDR viel allgemeiner als in der BRD.

 

Alle Bürger sind vor dem                         Gesetz gleichberechtigt. (Art 6)

 

Die freie Äußerung von Meinungen und Gedanken ist eines der kostbarsten Menschenrechte, jeder Bürger kann also frei reden, schreiben und drucken. (Artikel 11)

Die freie Äußerung von Meinungen und Gedanken


 

Ehe, Familie und Mutterschaft stehen um den besonderen Schutz des Staates. (Artikel 38)